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Kindergarten Gebühren

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Sie als Eltern entscheiden, wie lange ihr Kind täglich den Kindergarten besuchen soll. Dies
kann stündlich ab einer Buchungszeit von 4-5 Stunden täglich erfolgen.
Monatliche Kosten für:

4-5 Stunden 91€ + 7€ Spielgeld
5-6 Stunden 100€ + 7€ Spielgeld
6-7 Stunden 109€ + 7€ Spielgeld
7-8 Stunden 118€ + 7€ Spielgeld
8-9 Stunden 127€ + 7€ Spielgeld

Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 25%. Das dritte Kind ist beitragsfrei. Der
Kindergartenbeitrag wird dabei von der Gemeinde Unterwössen übernommen.
Der Kindergartenbeitrag wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht.
Es besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Landratsamt. Um diese zu
bekommen, müssen Sie im Landratsamt anrufen. Es wird Ihnen dann ein Formular
zugeschickt, welches vom Kindergarten ausgefüllt werden muss.
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat neben der Förderung nach Art. 18 Abs. 2 einen
Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen
des Art. 19 erfüllen. Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1.
September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zumSchuleintritt gewährt. Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht
verweigert wird. Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen
Förderung. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Förderbetrag an die von ihnen nach diesem
Gesetz geförderten Träger weiterzureichen. Sie werden den Zuschuss an der geringeren
Abbuchung des Kindergartenbeitrages erkennen.
Das monatliche Spielgeld von 7 Euro wird auf das Spielgeldkonto überwiesen. Das
Spielgeldkonto verwaltet die Leitung des Kindergartens. Davon werden Bastelmaterialien (z.
B. Ton + Lasuren, Papier, Stifte, Kleber, Scheren etc.) gekauft, Ausflüge unterstützt uvm.
Einen Teil des Spielgeldes (100 Euro pro Monat) verwalten die Gruppen eigenständig, um
optimal auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen zu können.

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